Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer setzt einen schriftlichen Antrag voraus
Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat aktuell mitgeteilt, dass vermehrt Anträge auf Vergabe einer USt-IdNr. bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten eingehen.
Daher weist das BZSt darauf hin, dass die Vergabe der USt-IdNr. ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt. Dies gilt auch für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen hinsichtlich der gespeicherten Daten oder der Eintragung
von Euroadressen.
Der Antrag muss enthalten:
- Name/Anschrift des Antragstellers,
- Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird,
- Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.
Beachten Sie: Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags ist, dass der Antragsteller als Unternehmer bei seinem Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden.
Quelle: BZSt, Meldung vom 11.9.2020 „Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“