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Steuerinformationen für Juli 2022

Der Bundesrat hat sowohl dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz als auch dem
Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Zudem wurden die Erhöhung des Mindestlohns und die Anhebung der Grenze für Minijobs zum 1.10.2022 beschlossen. Wichtige Steuervorhaben der Ampel-Koalition sind somit in „trockenen Tüchern“.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Leben Eltern in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zusammen, kann der Kinderfreibetrag bei minderjährigen Kindern nicht von einem auf den anderen Elternteil übertragen werden. So lautet ein wenig erfreuliches Urteil des Bundesfinanzhofs.

Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem umfangreichen Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token geäußert.

Neben diesem Schreiben gilt es aber auch, die weitere Entwicklung zu beobachten. So ist z. B. beim Bundesfinanzhof ein interessantes Verfahren anhängig.

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Bei einer Umsatzsteuerpflicht können sich Sportvereine nicht auf eine aus dem EU-Recht abgeleitete Steuerfreiheit berufen. Daher haben die Richter an den Gesetzgeber appelliert, Leistungen im Bereich des Sports weitergehend als bisher von der Umsatzsteuer zu befreien.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2022.

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Steuerinformationen für Mai 2022

Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof vor einiger Zeit die Frage vorgelegt, ob der Organträger (so wie es das deutsche Umsatzsteuergesetz vorsieht) oder vielmehr der Organkreis bei einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Umsatzsteuer schuldet. Inzwischen liegen die Schlussanträge der Generalanwältin vor. Sollte der Europäische Gerichtshof der darin ausgeführten Sichtweise folgen, könnte dies immense Auswirkungen für den deutschen Fiskus haben. Daher ist zu empfehlen, etwaige Umsatzsteuer-Festsetzungen vorerst offenzuhalten.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums. Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben neue Anforderungen an das Zusätzlichkeitserfordernis für beitragsfreie Arbeitgeberleistungen festgelegt. Da sie sich dabei an dem Steuerrecht orientiert haben, ist die Sichtweise nun restriktiver als bisher.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2022.

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Steuerinformationen für April 2022

Die Bundesregierung hat die Gesetzesmaschinerie angeworfen. Geplant ist ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, in dem die Weichen für einen steuerfreien Corona-Bonus für Pflegekräfte gestellt werden sollen. Zudem sollen bereits befristet eingeführte Maßnahmen (wie die Homeoffice-Pauschale) verlängert werden. Auch die weiteren Gesetzesvorhaben haben Breitenwirkung. So sollen z. B. der Mindestlohn, die Grenze für Minijobs und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht werden. Der Bundestag und der Bundesrat muüssen den jeweiligen Vorhaben aber noch zustimmen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Der Bundesfinanzhof hat sich juüngst mit dem Kindergeldanspruch nach einem krankheitsbedingten Ausbildungsabbruch beschäftigt. Die Entscheidung zeigt u. a., dass der Kindergeldberechtigte gut beraten ist, sich zeitnah bei der Familienkasse zu melden.

Ein weiterer Fall muss noch vom Bundesfinanzhof entschieden werden. Hier geht es um die Frage, ob die Zweitwohnungssteuer für das Unterhalten einer Wohnung bei einer doppelten Haushaltsführung in die monatliche 1.000 EUR-Grenze für Unterkunftskosten einzubeziehen ist. Die Vorinstanz war hier „großzügig“ und hat sich für einen zusätzlichen Abzug als Werbungskosten ausgesprochen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2022.

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Steuerinformationen für März 2022

Der von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65 a Sozialgesetzbuch (SGB) V gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Da die Abgrenzung oft schwierig ist, hat das Bundesfinanzministerium nun eine Vereinfachung geschaffen: Bonusleistungen bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person stellen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar und mindern die Sonderausgaben nicht.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Ein Gebäude wird nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es Eltern einem volljährigen Kind unentgeltlich überlassen, für das kein Ans pruch auf Kindergeld mehr besteht. Damit gilt die Ausnahmeregelung,die ein privates Veräußerungsgeschäft vermeidet,
nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen in diesen Fällen nicht.

Aufwendungen werden in (nicht sofort abzugsfähige) Herstellungskosten umqualifiziert, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs-/ Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, deren Aufwendungen 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Nach einem wenig erfreulichen Urteil des Finanzgerichts Münster sind Mieterabfindungen bei Entmietung wegen Renovierungsarbeiten bei der Ermittlung der 15 %-Grenze einzubeziehen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2022.

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Steuerinformationen für Februar 2022

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat in dieser Legislaturperiode Steuerentlastungen von über 30 Milliarden EUR in Aussicht gestellt. Mit etwaigen Gesetzesentwürfen ist in Kürze zu rechnen.

Wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten, widmen uns aber zunächst einmal den konkreteren Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Familienheime können vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Eine Voraussetzung ist, dass der Erwerber die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Mit diesem Kriterium hat sich der Bundesfinanzhof nun näher befasst.

Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken berechtigt zum vollen Abzug der Werbungskosten, wenn das Entgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat das bei einer Vermietung eines aufwendig gestalteten Wohngebäudes allerdings jüngst anders gesehen und eine Totalüberschussprognose gefordert.

Für die erfolgreiche Beanspruchung eines Investitionsabzugsbetrags muss das Wirtschaftsgut bestimmte Nutzungsvoraussetzungen erfüllen. In den Fällen einer Betriebsaufgabe gibt es nun eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2022.

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Steuerinformationen für Januar 2022

Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ist oft Anlass für Streit mit dem Finanzamt. Dies gilt auch für kleine Fotovoltaikanlagen, sodass die Finanzverwaltung hier jüngst eine Vereinfachung geschaffen hat: Die Liebhaberei auf Antrag. Da in diesem Schreiben einige Fragen offengeblieben sind, wurde es nun konkretisiert. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Das Finanzgericht München hat sich mit einer interessanten Frage befasst: Kann ein privates Veräußerungsgeschäft auch bei einer Trennung und der danach folgenden Ehescheidung vorliegen, wenn die Ehefrau mit der Zwangsversteigerung des Einfamilienhauses drohte, um den Ehemann zur Veräußerung seines Miteigentumsanteils zu bewegen? Die Antwort des Finanzgerichts lautet: Ja.

Geben Kfz-Händler ihren Autokäufern eine Garantiezusage, müssen sie eine neue Sichtweise des Bundesfinanzministeriums beachten, die erhebliche versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen haben kann. Doch erst mal können Kfz-Händler aufatmen. Denn durch eine erneut verlängerte Übergangsfrist gelten die neuen Grundsätze erst für Garantiezusagen, die ab dem 1.1.2023 erteilt werden.

Während der Corona-Pandemie haben viele Städte und Gemeinden den Einzug von Kindergarten- bzw. Kinderbetreuungsgebühren ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt darauf verzichtet. Dennoch haben Arbeitgeber ihre Zuschüsse weiter ausgezahlt. Eine – bundeseinheitlich abgestimmte – Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zeigt, wie bei der Lohnabrechnung vorzugehen ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2022.

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Steuer­infor­mationen für Dezember 2021

Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen mit jährlich 6 % ist verfassungswidrig. Für Verzinsungszeiträume ab 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen.

Das Bundesfinanzministerium hat nun geregelt, wie die Finanzämter bis dahin verfahren werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen fällt die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims aber nicht darunter.

Mit Wirkung ab 2022 können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften erstmals zur Körperschaftsteuer optieren. Zu Anwendungsfragen der gesetzlichen Neuregelung gibt es
nun ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Haben Unternehmer keinen Nachfolger in der Familie, ist die Suche unter den leitenden Mitarbeitern zumindest eine Option. Zu den steuerlichen Auswirkungen einer unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen auf leitende Angestellte hat nun das Finanzgericht Sachsen-Anhalt Stellung bezogen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2021.

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