Steuerstrafrecht
Die Komplexität des deutschen Steuerrechts steigt stetig. Viele Vorschriften leiden unter der oftmals ungenügenden handwerklichen Qualität des Gesetzgebers und bekommen erst nach Jahren der richterrechtlichen Fortbildung einen klar definierten Anwendungsbereich. Es kommt immer wieder vor, dass im
Anschluss an eine steuerliche Betriebsprüfung ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, obwohl die materielle Rechtslage noch nicht abschließend geklärt ist. In diesen Fällen stehen wir Ihnen für eine sofortige rechtliche Vertretung durch unsere erfahrenen Berater zur Verfügung.
Steuerstrafverfahren laufen nach eigenen Spielregeln ab, deshalb erfordert die Vertretung von Mandanten profunde Kenntnisse sowohl des materiellen Steuerrechts als auch des Strafrechts und des Strafprozessrechts. Eine möglichst frühzeitige Information über die Vorwürfe der Ermittlung versetzt den Verteidiger in die Lage, eine effektive Verteidigung aufzubauen und sich die notwendigen Verteidigungsmittel zu beschaffen. Wir vertreten Sie auch in komplexen Steuerstrafverfahren und treten konsequent für Ihre Rechte als Beschuldigter ein.
Durch eine rechtzeitige und korrekte Selbstanzeige hat derjenige, der bereits eine Steuerhinterziehung begangen hat, die Möglichkeit, eine Bestrafung zu vermeiden oder rückwirkend die Strafbarkeit zu beseitigen. Die Strafbefreiung wird allerdings nur dann gewährt, wenn die Steuer zutreffend berechnet wird und entsprechend beglichen werden kann. Wir beraten und unterstützen Sie bei einer wirksamen Selbstanzeige und verhelfen Ihnen zu Straffreiheit und steuerlicher Rechtschaffenheit.
Wirtschaftliches Handeln wird durch eine Vielzahl von Ordnungsgesetzen geregelt, die vielfältige strafbewährte Verhaltens- und Ordnungsregelungen beinhalten. Durch Nichteinhaltung können sich Unternehmen strafbar machen – sowohl im Verhältnis zu Vertragspartnern oder Arbeitnehmern, als auch in Bezug zum Staat. Unsere Experten beantworten Ihnen alle Fragen zu Ordnungsgesetzen, damit Ihr Unternehmen keine finanziellen Auswirkungen aufgrund einfacher oder fahrlässiger Verstöße fürchten muss.