Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsstrafrecht
Wir beraten Sie und Ihr Unternehmen als Arbeitgeber in allen Belangen des Arbeitsrechts, des Beitragsrechts zur Sozialversicherung und des Lohnsteuerrechts.
Sind Sie Arbeitnehmer, wissen wir auch Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Wir erstellen passgenau und rechtssicher Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen. Für nicht selten spannungsgeladene Personalsituationen entwickeln wir Konzepte, Lösungen und Gestaltungen. Die aktuelle Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte haben wir dabei immer im Blick.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Beantragung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis und der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen als Verleiher oder als Entleiher.
Sprechen Sie uns gerne auch zu alternativen Formen des Fremdpersonaleinsatzes an.
Wir sind für Sie da im Rahmen der laufenden und Sonder- Betriebsprüfungen der deutschen Rentenversicherung, auch mit sorgfältigem Blick auf etwaige strafrechtliche Ermittlungen, und begleiten Sie bei der Abwehr unberechtigter Beitragsforderungen. Steht bereits die Finanzkontrolle Schwarzarbeit/Zoll vor Ihrer Tür, bewahren wir für Sie mit unserer Erfahrung Ruhe.
Die Kündigung von Arbeitnehmern und die Trennung von Vorständen, Geschäftsführern oder Führungskräften bereiten wir vorausschauend und präzise mit Ihnen vor. Mit unserer interdisziplinären Beratung, in die wir die Expertise unserer Steuerberater gezielt und auf kurzem Wege einbinden, vermeiden Sie erhebliche finanzielle Fehler. Wir vertreten Ihre Interessen vor allen Instanzen der Arbeitsgerichte und Sozialgerichte.
Straftaten in Unternehmen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen - auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen - werden von den Ermittlungsbehörden schon lange nicht mehr als sog. „Kavaliersdelikte“ angesehen und können samt den zivil- und arbeitsvertraglichen Sanktionen existenzielle Folgen haben. Ihre präventive Beratung als Arbeitgeber hat für uns elementare Bedeutung. Neben den Gefahren aus den klassischen Tatbeständen, u.a. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) regelmäßig in Verbindung mit Steuerhinterziehung (§ 370 AO) wegen Verdachts etwa der Scheinselbständigkeit oder der sog. Schwarzarbeit, vermeiden wir Ihre strafrechtlichen Risiken darüber hinaus auch aus arbeits-, sozial-, verwaltungs- und steuerrechtlichen Vorschriften, u.a. Abgabenordnung, Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Aufenthaltsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsgesetz, Sozialgesetzbuch III sowie IV, oder reduzieren diese jedenfalls systematisch. Im Falle der Strafverfolgung verteidigen wir Sie unabhängig, hartnäckig und effektiv.