Internationales Steuerrecht
Schätzungsweise sechzig Prozent des weltweiten grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehrs erfolgt zwischen verbundenen Unternehmen. Sehr viele unserer mittelständischen Mandanten sind im Ausland unternehmerisch aktiv und benötigen eine kompetente steuerliche Beratung für ihre internationalen Transaktionen.
Unsere Experten betreuen Sie bei allen grenzüberschreitenden Sachverhalten und stehen über ein internationales Netzwerk im engen Austausch mit Steuerberatern und Rechtsanwälten vor Ort.
Gleich, ob Sie ein Ferienhaus in Spanien besitzen, ein Arbeitseinkommen aus Belgien beziehen oder eine Wohnung in Österreich vermieten, als Privatperson sind sie damit in unterschiedlichen Ländern steuerpflichtig. Wir prüfen für Sie ganz individuell, welche Ihrer Einkünfte nach den Doppelbesteuerungsabkommen in welchem Land steuerpflichtig sind und erstellen auf Wunsch die entsprechenden Steuererklärungen.
Bei Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften im Ausland gelten besondere Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu strengen steuerlichen Sanktionen und zur Verhängung eines empfindlichen Ordnungsgeldes führen. Daher sollten Sie sich bei der Erstellung der erforderlichen Aufzeichnungen und der Verrechnungspreisdokumentation auf unsere professionelle Unterstützung verlassen.