Erbrecht- und Unternehmensnachfolge
Unser ganzheitlicher Ansatz bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen berücksichtigt neben den steueroptimalen Aspekten auch eine Vielzahl rechtlicher Fragen, die es im Erbrecht und in der Unternehmensnachfolge zu regeln gilt. Wir beraten und begleiten Sie umfassend in dem sehr persönlichen und sensiblen Bereich der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge und entwickeln Lösungen, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Mindestens einmal in seinem Leben muss ein Unternehmer seine Nachfolge regeln. Neben dem persönlichen Interesse des Unternehmers ist auch die Relevanz für das Rating eines Unternehmens von Bedeutung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater beraten Sie frühzeitig und umfassend bei der rechtlichen und steuerlichen Nachfolgeplanung.
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen im Unternehmensbereich
- Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsvertrag
- Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungs- und Übergabeverträge
Bei Erbschaften und Nachfolgen sind steuerliche Belange nur ein Aspekt unter vielen. Von großer Bedeutung ist auch das Versorgungsbedürfnis überlebender Ehepartner, die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und die als gerecht empfundene Verteilung des Vermögens. Damit Ihre Ersparnisse nicht aufgrund von Erbschaftsstreitigkeiten oder durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer aufgezehrt werden, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Privatvermögen beziehungsweise ihr Unternehmen sicher und bei minimaler Steuerlast auf die nächste Generation zu übertragen.
Die Erfahrung zeigt, dass jeder Unternehmer mit Beginn seiner unternehmerischen Betätigung sogleich auch kritische Situationen seine eigene Person betreffend bedenken muss: Was passiert bei einem schweren Unfall mit langem Koma oder plötzlichem Unfalltod? Wer kann das Unternehmen dann steuern? Wer hat Zugriff auf Konten? Ist die Familie versorgt? Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und regelmäßigen Aktualisierung eines Notfallkoffers, in dem Ihr Unternehmenstestament und eine Vorsorgevollmacht für den Notfall hinterlegt sind.