Erbschaft-und Schenkungssteuerrecht
Egal, ob Sie eine private Vermögensübertragung oder eine Unternehmensnachfolge planen, sowohl der Übergeber als auch der Nachfolger sollte sich mit den steuerlichen Auswirkungen dieser Transaktionen frühzeitig auseinandersetzen.
Zur Minimierung Ihrer Steuerbelastung bei der Übertragung des Vermögens in der privaten oder unternehmerischen Nachfolge beraten wir Privatpersonen und Unternehmen fachkundig und umfassend in allen steuerlichen Belangen.
Über das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht greift der Fiskus direkt auf Ihre Ersparnisse zu. Im Extremfall sogar mit einem Steuersatz von bis zu 50 Prozent. Wir beraten und begleiten Sie bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen und bieten Ihnen eine sorgfältige Planung und ganzheitliche Abwägung aller wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkte.
Das Stiftungsrecht des Bundes und der Länder, besonders aber auch das Steuerrecht machen den Stiftern und Stiftungen eine Reihe von Vorschriften, darunter einige, die für Interpretationen und Ermessenspielräume der damit befassten Behörden offen sind. Wenn Sie beabsichtigen, eine Stiftung zu gründen oder bereits eine Stiftung ins Leben gerufen haben, stehen wir Ihnen als kompetenter Berater bei der Ausgestaltung von Stiftungen und gemeinnützigen Körperschaften zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner finden Sie hier (Button optional)