01.07.2022 | Für alle Steuerpflichtigen

Nicht eheliche Lebensgemeinschaft: Keine Übertragung des Kinderfreibetrags bei minderjährigen Kindern

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat Steuertipps für Menschen mit Renten- und Pensionseinkünften veröffentlicht (Stand: Januar 2022; unter www.iww.de/s6252).

Die 16-seitige Broschüre beinhaltet Informationen für Menschen, die im Ruhestand Renten- oder Pensionseinkünfte (und ggf. weitere Einkünfte) beziehen.