03.03.2021 | Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Registermodernisierungsgesetz: Neu: Steuernummer wird Bürgeridentifikationsnummer

Um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Doppelangaben zu verhindern, hat der Bundestag mit dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) jetzt beschlossen, dass bei rund 50 Stellen die Steuer-Identifikationsnummer gespeichert und die Personenstammdaten so direkt ausgetauscht werden können. Ziel dieser Regelung ist, dass die Basisdaten einer natürlichen Person von einer verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden. Hierzu soll auf die vorhandenen Strukturen der Steuer-Identifikationsnummer aufgesetzt und diese um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendigen Elemente ergänzt werden.

Gespeichert werden

  • Identifikationsnummer
  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • ggf. vorhandener Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, der Tag des Ein- und Auszugs
  • sowie ggf. Sterbetag

Beachten Sie: Die Einführung der Bürgeridentifikationsnummer
wird von verschiedenen Seiten kontrovers diskutiert.

Quelle: Deutscher Bundestag, BT-Drucksache 19/24226 und 19/26247 vom 27.1.2021