01.12.2021 | Für Arbeitgeber

Minijobs ab 2022: Erhöhter Mindestlohn hat Auswirkungen auf maximale Stundenzahl

Zum 1.1.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 EUR je Zeitstunde auf 9,82 EUR.

Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden.

Greift hier der Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 45,82 Stunden im Monat (450 EUR/9,82 EUR).