01.09.2020 | Für alle Steuerpflichtigen

In der Pipeline: Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge ab 2021

Durch das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur
Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“
(Regierungsentwurf vom 29.7.2020) sollen die Behinderten-
Pauschbeträge verdoppelt und die steuerlichen Nachweispflichten verschlankt
werden. Der Entwurf enthält insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge (inklusive Aktualisierung der Systematik),
  • Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags,
  • Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50,
  • Pflege-Pauschbetrag unabhängig vom Kriterium „hilflos“,
  • Erhöhung des Pflege-Pauschbetrags bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 sowie Einführung eines Pauschbetrags bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3.

Quelle: Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen, Regierungsentwurf vom 29.7.2020