07.04.2021 | Für Unternehmer

Aussetzung für Insolvenzanträge und Fristverlängerung für die Steuererklärung

Der Bundesrat hat einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis
zum 30.4.2021 zugestimmt.

Sie gilt für Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur
Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie erwarten können.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge im Zeitraum vom 1.11.2020 bis
zum 28.2.2021 gestellt wurden.

Soweit von November bis Ende Februar aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
keine Anträge gestellt werden konnten, wird die Insolvenzantragspflicht auch für
solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den
Kreis der Antragsberechtigten fallen. Ausgenommen sind solche Fälle, in denen
offensichtlich keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder in denen die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern könnte.

Auch der Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen wurde verlängert:
Die bis Ende März 2022 geleisteten Zahlungen auf Forderungen aufgrund von
Stundungen, die bis zum 28.2.2021 gewährt worden sind, gelten damit als nicht
gläubigerbenachteiligend. Voraussetzung: Gegenüber dem Schuldner wurde bis zum
Ablauf des 18.2.2021 kein Insolvenzverfahren eröffnet.

Steuererklärungen 2019

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für 2019 durch Steuerberater wurde
verlängert: Die Frist endet am 31.8.2021 – und nicht wie sonst üblich bereits
Ende Februar. Parallel wurde auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet. Somit beginnt der Zinslauf für den Besteuerungszeitraum 2019 am 1.10.2021.

Quelle: Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und
des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung
der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit
für den Veranlagungszeitraum 2019, BGBl I 2021, S. 237; Bundesrat Kompakt,
ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1.000. Sitzung am 12.2.2021, TOP 3